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OLG Brandenburg, 18.01.2007 - 2 Ws 12/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kuczyfu.de (Leitsatz und Auszüge)
Beschleunigungsgebot, Aufhebung Haftbefehl
Verfahrensgang
- AG Bernau, 18.10.2006 - 2 Gs 246/06
- OLG Brandenburg, 18.01.2007 - 2 Ws 12/07
Papierfundstellen
- StV 2007, 363
- StV 2007, 366
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 170/06
Untersuchungshaft (Verhältnismäßigkeit); Beschleunigungsgebot (Haftsache); …
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.01.2007 - 2 Ws 12/07
Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, bei dem der Freiheitsanspruch des noch nicht verurteilten Beschuldigten gegen die erforderlichen Freiheitsbeschränkungen des Strafverfahrens abzuwägen ist, setzt der Dauer der Untersuchungshaft dabei unabhängig von der zu erwartenden Strafe eine Grenze (BVerfG NJW 2006, 1336). - BVerfG, 22.02.2005 - 2 BvR 109/05
Freiheit der Person (Dauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus; …
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.01.2007 - 2 Ws 12/07
Im Hinblick darauf, dass der Eingriff in die Freiheit nur hinzunehmen ist, wenn und soweit der legitime Anspruch der staatlichen Gemeinschaft auf vollständige Aufklärung der Tat und rasche Bestrafung des Täters nicht anders gesichert werden kann als durch die vorläufige Inhaftierung eines Verdächtigen, ist die Fortdauer von Untersuchungshaft nur im begrenzten Umfang zulässig (BVerfG NStZ 2005, 456 m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 14.08.1987 - 2 Ws 361/87
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.01.2007 - 2 Ws 12/07
Eine Kosten- und Auslagenentscheidung für die im Ermittlungsverfahren getroffene Zwischenentscheidung über die Untersuchungshaft ist nicht veranlasst (OLG Düsseldorf, NStZ 1988, 194;… Meyer-Goßner, StPO, 48. Auflage, Rdnr. 11 zu § 464 m.w.N.).
- OLG Naumburg, 30.03.2020 - 1 Ws HE 4/20
Die Verschiebung der Hauptverhandlung wegen der aktuellen Gefährdungslage durch …
In Haftsachen ist daher das verfassungsrechtliche Beschleunigungsgebot konsequent einzuhalten (Senat, Beschl. v. 21. April 2010, 1 Ws 222/10, OLG Hamm, Beschl. v. 27. Dezember 2011, 3 Ws 424/11; OLG Brandenburg, Beschl. v. 18. Januar 2007, 2 Ws 12/07, StV 2007, 363; OLG Dresden, Beschl. v. 13. Oktober 2006, 1 Ws 207/06, StV 2007, 93; OLG Koblenz, Beschl. v. 26. September 2006, 1 Ws 601/06, StV 2007, 91; jeweils zitiert nach juris). - OLG Naumburg, 12.04.2012 - 1 Ws 142/12
Untersuchungshaft: Verletzung des Beschleunigungsgebots durch verspätete …
Das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. August 2010 - 2 BvR 1113/10; Beschluss vom 13. Mai 2009 - 2 BvR 388/09) betont in seiner ständigen Rechtsprechung die Bedeutung von Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, der die Freiheit der Person garantiert, und fordert deshalb die konsequente Einhaltung des für Haftsachen geltenden verfassungsrechtlichen Beschleunigungsgebots (so auch Senat, Beschluss vom 21. April 2010, 1 Ws 222/10, OLG Hamm, Beschluss vom 27. Dezember 2011, 3 Ws 424/11; OLG Brandenburg, StV 2007, 363; OLG Dresden, StV 2007, 93; OLG Koblenz, StV 2007, 91).